Patienteninformation

Liebe Patientinnen und Patienten,

Sie oder Ihr Kind möchten eine verhaltenstherapeutische Behandlung beginnen. Deshalb möchte ich mich und meine psychotherapeutischen Angebote vorstellen. Möchten Sie sich darüber hinaus noch ausführlicher über verschiedenen Therapieformen, deren Finanzierung und Ihre Patientenrechte informieren, finden Sie diese Informationen auch auf der Seite der BPTK (auch in englisch und türkisch).

Die Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ der BPTK können Sie durch Klicken auf das Bild herunterladen.

Die psychotherapeutischen Sprechstunde
Meine psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt , die Psychotherapie notwendig macht. Dabei werden Ihnen Beratung, , eine erste Diagnosestellung Behandlungsempfehlungen sowie, sofern erforderlich, kurze psychotherapeutische Hilfen vermittelt. Darüber hinaus erhalten Sie sofern erforderlich, Hinweise auf andere Hilfemöglichkeiten.

Bitte beachten Sie: Die Sprechstunde findet ausschließlich nach telefonischer Vorvereinbarung statt, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Meine Erreichbarkeitszeiten finden Sie in der Rubrik Kontakt.

Die Akutbehandlung
Eine Akutbehandlung kann kurzfristig nach der Sprechstunde in dringenden Fällen erfolgen, um zur Besserung akuter psychischer Krisen beizutragen. Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahmen empfohlen werden können.

Die Probetermine
Im Rahmen von zwei bis vier Probeterminen bei Erwachsenen bzw. zwei bis sechs Probeterminen bei Kindern können Sie sich ein Bild von meiner Arbeitsweise machen. In dieser Zeit entscheiden wir, ob eine gemeinsame Arbeit möglich und angebracht ist. Über Diagnose und die Art der Behandlung und ihre Patientenrechte werden Sie bzw. auch Ihr Kind altersgemäß in diesem Zeitraum ausführlich informiert.
Wir besprechen auch, ob eine ambulante Verhaltenstherapie in Frage kommt und ob es (bessere) Alternativen gibt. In diesen ersten Sitzungen wird auch die Lebensgeschichte mit Ihnen erarbeitet, die Ziele der Therapie sowie ein Behandlungsplan.Sie werden über den Therapieverlauf, Erfolgschancen und mögliche Risiken aufgeklärt. Sollten Sie dazu dann noch Fragen haben oder sich noch nicht ausreichend informiert fühlen,wenden Sie sich an mich. Ich werde versuchen, diese zu beantworten.

Die Beantragung einer Therapie
Die Dauer einer Therapie ist je nach der Problematik unterschiedlich. Zur Zeit ermöglichen die gesetzlichen Krankenkassen bei Erwachsenen in der Regel 60, in absoluten Ausnahmefällen 80 Sitzungen und dies ebenso bei Kindern. Im Rahmen der Kindertherapie sind auch noch zusätzlich Bezugspersonengespräche möglich.

Die Therapie
Nach den Probesitzungen wird die Therapie entsprechend den Richtlinien der Krankenkasse/Versicherung/Kostenträger beantragt. In der Regel gehört dazu auch eine ärztliche Stellungnahme,der sogenannte Konsiliarschein. Dieser wird Ihnen in den Probesitzungen ausgehändigt zur Weiterleitung an den Arzt/Ärztin. Erst wenn dieser bearbeitet ist, kann die Therapie beantragt werden und nach Genehmigung beginnen.Eine Therapiesitzung umfasst min. 50 Minuten und wird in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt. Die Therapie findet normalerweise in den Praxisräumen statt.Bei speziellen Übungen kann die Therapie auch außerhalb und in Doppelstunden stattfinden.

Schweigepflicht und Patientenrechte
In einer Therapie werden sehr vertrauliche Dinge besprochen. Ich bin in meiner Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf niemand,auch nicht Angehörigen, Auskunft geben. Aber sie können mich von der Schweigepflicht schriftlich entbinden.
Ihr Hausarzt/Ärztin erhält, soweit Sie dies wünschen, Kurzberichte über den Stand der Behandlung .
Bitte achten Sie darauf, wem gegenüber Sie mich von der Schweigepflicht entbinden, da damit sehr persönliche Dinge weitergegeben werden könnten. Ich empfehle dringend zu Ihrem eigenen Schutz erst Rücksprache mit mir zu halten, welche Befunde herausgegeben werden sollten und welche nicht.(z.B. Gericht, Versicherungen, Medizinischer Dienst)Dies gilt natürlich ganz besonders auch für die Kindertherapie.z.B. Sorgerecht, Trennung usw.

Sie haben das Recht, in Ihre Patientenakte einzusehen bzw. auch die Ihres Kindes, wenn dieses noch nicht selbst einwilligungsfähig ist. Weitere Informationen finden Sie in der saarländischen Berufsordnung für PsychotherapeutInnen  unter ptk-saar.de und  unter kbv.de.

Terminvereinbarung
Bitte berücksichtigen Sie bei der Terminvereinbarung, dass ausreichend Zeit für sich selbst zur Vor- und Nachbereitung bleibt und vor allem bei Kindern, dass nicht zusätzlich viele Termine an diesem Tag vorhanden sind. Für einen guten organisatorischen Ablauf und Ihren Therapieerfolg ist es notwendig, dass die Sitzungen regelmäßig durchgeführt werden. Sollte es Ihnen aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, sprechen Sie mich bitte darauf an. Bitte erscheinen Sie auch pünktlich zu den Sitzungen, um mögliche Störungen bzw. Wartezeiten zu vermeiden. Die Kinder sollten so gekleidet sein, dass sie sich gegebenenfalls mit Farben z.B. auch schmutzig machen können. Für den Weg zur Behandlung und das Abholen sind die Eltern verantwortlich. Bitte sagen Sie Therapietermine, die Sie nicht einhalten können, möglichst frühzeitig ab, damit noch ausreichend Zeit für eine eventuelle Verlegung bleibt.

Inhalte der Behandlung
In der Verhaltenstherapie werden auch spezielle Übungen durchgeführt. Ihr Sinn und Zweck werden Ihnen dann im Vorfeld nochmal erläutert. Dies kann z.B. ein Rollenspiel sein, um ein bestimmtes Gesprächsverhalten wie „Nein sagen“ einzuüben. Während der Therapiesitzung werden sowohl Ihnen bzw. Ihren Kindern auch ‚Hausaufgaben‘ mitgegeben.Damit soll in der Therapie Erarbeitetes auf den Alltag übertragen werden. Sollten Sie diese nicht verstanden haben oder damit Schwierigkeiten haben, können Sie mich jederzeit ansprechen. Falls Sie ihr Kind hier in Behandlung haben, nutzen Sie bitte unbedingt die Bezugspersonengespräche, um Probleme anzusprechen. Denn um eine spannungsfreie Beziehung zwischen mir und dem Kind zu gewährleisten, ist es wichtig, dass nicht im Beisein des Kindes über dieses gesprochen wird. Sollte es im Behandlungsverlauf zu Verschlechterungen kommen ist, dies nicht ein Zeichen von Ihrem Behandlungs-Misserfolg, sondern ein Zeichen, dass gegebenenfalls eine Veränderung des Vorgehens notwendig ist. Ein Teil der Behandlungsstunden kann dazu verwendet werden, möglichen Rückfällen vorzubeugen. Dies wird bei der Beantragung der Therapie besprochen.

Videobehandlung
Für den Erfolg einer Psychotherapie ist der persönliche Kontakt in der Behandlung sehr entscheidend und gilt als allgemeiner Standard. Dies ist auch so in der Berufsordnung für PsychotherapeutInnen und Psychotherapeuten vorgeschrieben. Dennoch kann es immer wieder Situationen geben, in denen dies nicht möglich ist, aber eine psychotherapeutische Sitzung sehr wichtig ist. In solchen Fällen biete ich meinen Patientinnen und Patienten gerne an Ihre Behandlung videobasiert durchzuführen. Wenn Sie diese Möglichkeit in Ihrer Behandlung nutzen wollen, können Sie mich gerne ansprechen, um zu klären, ob das in Ihrem individellen Fall sinnvoll ist.

Ich bitte Sie um Ihr Vertrauen
Bitte sprechen Sie mich jederzeit bei Verschlechterungen, Unsicherheiten insbesondere auch bei Suizidgedanken an. Ich werde mich bemühen, mit Ihnen eine Lösung und einen Weg zur Besserung zu finden.

Das Therapietagebuch
Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhaltenstherapie ist ein Therapietagebuch zu führen, um gegebenenfalls später auch immer wieder auf das in der Therapie Erarbeitete zurückgreifen zu können. Auch Arbeitsblätter, die Sie erhalten, sollten in einem Ordner aufbewahrt werden. Da Symptome nicht immer im Rahmen der Therapie vollständig beseitigt werden können, haben sie so die Möglichkeit im Alltag immer wieder darauf zurückzugreifen. Dies gilt genauso für die Kinder.

Das Ende der Therapie
Es gelingt nicht immer Probleme vollkommen zu beseitigen, aber Sie werden mit mir sich auf die Zeit danach vorbereiten können, und wie Sie ohne Therapie Übungen u.ä. weiterführen können
Wenn Sie aus irgendeinem Grund die Therapie vorzeitig beenden wollen, ist das selbstverständlich möglich. Bitte sprechen Sie mich im diesem Falle zu Ihrem Wohle darauf an, damit Zeit für Verabschiedung und Bilanz bleibt. Im Fall der Beendigung wird die Krankenkasse darüber informiert.
Sollte ich meinerseits zu dem Eindruck kommen, dass eine Beendigung sinnvoll erscheint, werde ich das selbstverständlich mit Ihnen besprechen.

Weitere Informationen zu seelischen Erkrankungen und Belastungen finden Sie in den DPtV-Patienteninformationen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Erfolg für Ihre Therapie und freue mich auf unsere Zusammenarbeit.

Susanne Münnich-Hessel